Rechtsprechung / LG Arnsberg / 2013

LG Arnsberg Beschluss vom 28.08.2013 – 4 O 380/12

ECLI:DE:LGAR:2013:0828.4O380.12.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.

2

Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.

3

Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13).

Gründe§

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-arnsberg/2013-08-28/4-o-380-12#rd_1

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.