Rechtsprechung / LG Arnsberg / 2013
LG Arnsberg Beschluss vom 28.08.2013 – 4 O 380/12
ECLI:DE:LGAR:2013:0828.4O380.12.00
ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.
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Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.
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Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13).
Gründe§
5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-arnsberg/2013-08-28/4-o-380-12#rd_1
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.