Rechtsprechung / LAG Rheinland-Pfalz / 2010

LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 21.06.2010 – 5 Ta 106/10

ECLI:DE:LAGRLP:2010:0621.5TA106.10.0A

ArbeitsrechtRheinland-PfalzArbeitsrecht Rheinland-PfalzVolltext

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Tenor§

Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 20.04.2010 - 3 Ca 1794/09 - teilweise abgeändert:

Die angeordnete Ratenzahlung mit Wirkung vom 12.04.2010 in Höhe von 15,00 EUR pro Monat wird aufgehoben.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2010-06-21/5-ta-106-10#rd_1

Nach dem im Beschwerdeverfahren vorgelegten Nachweis über die zu zahlenden Stromkosten steht die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin fest. Deshalb war der zunächst zutreffende Beschluss des Arbeitsgerichts Trier hinsichtlich der angeordneten Ratenzahlungen aufzuheben mit der Maßgabe, dass diese Anordnung ersatzlos entfällt.

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Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.