Rechtsprechung / LAG Rheinland-Pfalz / 2009

LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.06.2009 – 5 Ta 118/09

ECLI:DE:LAGRLP:2009:0612.5TA118.09.0A

ArbeitsrechtRheinland-PfalzArbeitsrecht Rheinland-PfalzVolltext

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Tenor§

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21.04.2009 - 3 Ca 380/09 - teilweise aufgehoben:

Die angeordnete Ratenzahlung entfällt ersatzlos.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2009-06-12/5-ta-118-09#rd_1

Nach dem im Beschwerdeverfahren vorgelegten Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit bezieht der Beschwerdeführer nunmehr Arbeitslosengeld in Höhe von 1.120,20 € netto pro Monat.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2009-06-12/5-ta-118-09#rd_2

Auf der Grundlage der am Arbeitsgericht für die damaligen Verhältnisse zutreffenden Berechnungen im Beschluss vom 21.04.2009, die von einem Nettoeinkommen von 1.734,26 € ausgeht, verbleibt dem Kläger nunmehr keinerlei einsetzbares Einkommen mehr, das von ihm aufzubringen wären.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/2009-06-12/5-ta-118-09#rd_3

Aufgrund der nunmehr geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse war der angefochtene Beschluss, der zum Zeitpunkt seines Erlasses inhaltlich zutreffend war, aufzuheben. Eine Ratenzahlung hat folglich nicht zu erfolgen.

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Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.