Rechtsprechung / EuGH / Erste Kammer / 2010

EuGH Beschluss vom 16.12.2010 – C-526/10

Erste Kammer · ECLI:EU:C:2010:793

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. September 2010, Noko Ngele/Kommission (T-15/10 R II), mit dem es den Antrag des Klägers, das Protokoll PV(2009) 1874 final der Kommission vom 27. Mai 2009 zur Entscheidung der Kommission, einem ihrer ehemaligen Mitglieder und mehreren ihrer Bediensteten rechtlichen Beistand zu gewähren, für rechtswidrig zu erklären, als unzulässig zurückwies – Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Rechtspflege und der Verteidigungsrechte – Offensichtlicher Interessenskonflikt

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.