Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2010

EuGH Beschluss vom 19.11.2010 – C-143/10

Achte Kammer · ECLI:EU:C:2010:705

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Uznański trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 27. November 2009, Uznański/Polen (T‑348/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung einer Maßnahme der polnischen Behörden betreffend die Beschlagnahme bestimmter Immobilien abgewiesen hat – Unzuständigkeit des Gerichts

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Uznański trägt seine eigenen Kosten.