Rechtsprechung / EuGH / Achte Kammer / 2010
EuGH Beschluss vom 19.11.2010 – C-143/10
Achte Kammer · ECLI:EU:C:2010:705
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Uznański trägt seine eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 27. November 2009, Uznański/Polen (T‑348/09), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung einer Maßnahme der polnischen Behörden betreffend die Beschlagnahme bestimmter Immobilien abgewiesen hat – Unzuständigkeit des Gerichts
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Herr Uznański trägt seine eigenen Kosten.