Rechtsprechung / EuGH / 2010

EuGH Beschluss vom 12.02.2010 – C-408/09

ECLI:EU:C:2010:77

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Leitsatz

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Município de Barcelos vorgelegten Frage offensichtlich nicht zuständig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Auslegung der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 73, S. 5) – Nicht von einem Gericht vorgelegte Frage – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit

Tenor§

Tenor§

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Município de Barcelos vorgelegten Frage offensichtlich nicht zuständig.