Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2009

EuGH Urteil vom 16.07.2009 – C-481/07

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2009:461

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 29. August 2007, SELEX Sistemi Integrati / Kommission (T‑186/05), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde wegen eines Verstoßes von Eurocontrol gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags entstanden sein soll, als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.