Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2009

EuGH Beschluss vom 25.03.2009 – C-159/08

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2009:188

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Frau Scippacercola und Herr Terezakis tragen die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2008, Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis/Kommission (T‑306/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 2005 abgewiesen hat, die Beschwerde der Rechtsmittelführer, dass der internationale Flughafen von Athen in Spata (Griechenland) durch die Erhebung überhöhter Gebühren von den Nutzern eine beherrschende Stellung missbrauche, zu den Akten zu legen

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Frau Scippacercola und Herr Terezakis tragen die Kosten.