Rechtsprechung / EuGH / 2009
EuGH Beschluss vom 24.03.2009 – C-60/08
ECLI:EU:C:2009:181
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Cheminova A/S, die Cheminova Agro Italia Srl, die Cheminova Bulgaria EOOD, die Agrodan SA und die Lodi SAS tragen die Kosten. Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission (T‑326/07 R) – Cheminova A/S u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2007/389/EG der Kommission vom 6. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Malathion in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 146, S. 19) zurückgewiesen wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Cheminova A/S, die Cheminova Agro Italia Srl, die Cheminova Bulgaria EOOD, die Agrodan SA und die Lodi SAS tragen die Kosten.
3 Die European Crop Protection Association (ECPA) trägt ihre eigenen Kosten.