Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2008
EuGH Urteil vom 13.11.2008 – C-436/07
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2008:623
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T‑312/05), wird aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T‑312/05), mit dem das Gericht eine auf eine Schiedsklausel gestützte Klage abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, die Beklagte zur Rückzahlung des Vorschusses zu verurteilen, der von der Kommission im Rahmen eines Vertrags über ein Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung wasserundurchlässiger Häute (Vertrag G1ST‑CT‑2002‑50227) gezahlt worden war
Tenor§
Tenor§
1 Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T‑312/05), wird aufgehoben.
2 Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.
3 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.