Rechtsprechung / EuGH / 2008

EuGH Urteil vom 17.07.2008 – C-371/05

ECLI:EU:C:2008:410

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 11 und 15 Abs. 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) – Erteilung des Zuschlags für Informatikdienstleistungen der Gemeinde Mantua – Unmittelbare Zuschlagserteilung ohne vorherige Vergabebekanntmachung

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.