Rechtsprechung / EuGH / 2008
EuGH Urteil vom 03.04.2008 – C-289/07
ECLI:EU:C:2008:198
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Art. 71 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser‑, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134, S. 1) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Art. 71 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser‑, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2 Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.