Rechtsprechung / EuGH / Präsident der Zweiten Kammer / 2008
EuGH Beschluss vom 25.01.2008 – C-464/07
Präsident der Zweiten Kammer · ECLI:EU:C:2008:49
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Apache Footwear Ltd, die Apache II Footwear Ltd (Qingxin), die Provincia di Ascoli Piceno und die Comune di Monte Urano tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident der Zweiten Kammer) vom 12. September 2007, Apache Footwear und Apache II Footwear / Rat (T‑1/07), mit dem ein Antrag auf Zulassung als Streithelfer im Rahmen einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom 5. Oktober 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam (ABl. L 275, S. 1) zurückgewiesen
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Apache Footwear Ltd, die Apache II Footwear Ltd (Qingxin), die Provincia di Ascoli Piceno und die Comune di Monte Urano tragen ihre eigenen Kosten.