Rechtsprechung / EuGH / 2008
EuGH Beschluss vom 23.01.2008 – C-236/07
ECLI:EU:C:2008:31
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Sumitomo Chemical Agro Europe SAS trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 26. Februar 2007, Sumitomo Chemical Agro Europe / Kommission (T‑416/06 R), mit dem ein im Rahmen einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2006/132/EG der Kommission vom 11. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Procymidon (ABl. L 349, S. 22) gestellter Antrag auf Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Sumitomo Chemical Agro Europe SAS trägt die Kosten.