Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2007

EuGH Urteil vom 25.10.2007 – C-344/06

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2007:641

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Blom trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 30. Mai 2006, Blom/Rat und Kommission (T‑87/94), mit dem das Gericht eine Klage nach Art. 178 EG-Vertrag (jetzt Art. 235 EG) in Verbindung mit Art. 215 Abs. 2 EG-Vertrag (jetzt Art. 288 Abs. 2 EG) auf Ersatz der Schäden abgewiesen hat, die dem Kläger dadurch entstanden sein sollen, dass er aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 90, S. 13) in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgabe nach Artikel 5c der Verordnung Nr. 804/68 (ABl. L 132, S. 11) ergänzten Fassung daran gehindert war, Milch zu vermarkten

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Herr Blom trägt die Kosten.