Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2007
EuGH Urteil vom 11.10.2007 – C-332/06
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2007:599
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2006, Griechenland/Kommission (T‑251/04), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2004] 1706) (ABl. L 156, S. 48) abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.