Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2007

EuGH Urteil vom 11.10.2007 – C-332/06

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2007:599

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2006, Griechenland/Kommission (T‑251/04), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2004] 1706) (ABl. L 156, S. 48) abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Hellenische Republik trägt die Kosten.