Rechtsprechung / EuGH / 2007

EuGH Urteil vom 18.07.2007 – C-399/05

ECLI:EU:C:2007:446

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) – Zulassung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren von zwei Gesellschaften, die weder die Bedingungen der Ausschreibung noch diejenigen des Lastenhefts erfüllen – Errichtung und Inbetriebnahme eines Wärmekraftwerks in Lavrio

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.