Rechtsprechung / EuGH / 2007

EuGH Urteil vom 19.04.2007 – C-219/05

ECLI:EU:C:2007:223

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 und aus Art. 5 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass zum 31. Dezember 1998 die Abwässer der Stadt Sueca, ihrer an der Küste gelegenen Unterbezirke (El Perelló, Les Palmeres, Mareny de Barrequetes, Playa del Rey und Boga de Mar) sowie bestimmter Gemeinden von La Ribera (Benifaió, Sollana und Almussafes) vor ihrer Einleitung in ein als empfindlich eingestuftes Gebiet einer angemessenen Behandlung unterzogen werden. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 3, 4 und 5 Abs. 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Kommunales Abwasser von Sueca, der Küstengebiete Suecas und bestimmter Gemeinden von La Ribera – Einleitung in ein empfindliches Gebiet ohne angemessene Behandlung

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 und aus Art. 5 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass zum 31. Dezember 1998 die Abwässer der Stadt Sueca, ihrer an der Küste gelegenen Unterbezirke (El Perelló, Les Palmeres, Mareny de Barrequetes, Playa del Rey und Boga de Mar) sowie bestimmter Gemeinden von La Ribera (Benifaió, Sollana und Almussafes) vor ihrer Einleitung in ein als empfindlich eingestuftes Gebiet einer angemessenen Behandlung unterzogen werden.

2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.