Rechtsprechung / EuGH / 2007
EuGH Urteil vom 01.02.2007 – C-324/06
ECLI:EU:C:2007:79
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii (ABl. L 379, S. 81) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.
2 Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.