Rechtsprechung / EuGH / 2006

EuGH Urteil vom 26.10.2006 – C-159/06

ECLI:EU:C:2006:694

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Leitsatz

Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen, indem sie, was die autonome Provinz der Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30) zu sorgen

Tenor§

Tenor§

1 Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen, indem sie, was die autonome Provinz der Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.

2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.