Rechtsprechung / EuGH / 2006

EuGH Urteil vom 26.10.2006 – C-154/06

ECLI:EU:C:2006:693

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Leitsatz

Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 345, S. 106) zu sorgen

Tenor§

Tenor§

1 Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.

2 Die Republik Finnland trägt die Kosten.