Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2006
EuGH Beschluss vom 13.07.2006 – C-338/05
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2006:482
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2005 in der Rechtssache T‑17/04 (Front national u. a./Parlament und Rat), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297, S. 1) als unzulässig abgewiesen wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Kläger tragen die Kosten.