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Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 13.07.2006 – C-338/05

Zweite Kammer

ECLI:EU:C:2006:482

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2005 in der Rechtssache T‑17/04 (Front national u. a./Parlament und Rat), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297, S. 1) als unzulässig abgewiesen wurde

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Kläger tragen die Kosten.