Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2006
EuGH Beschluss vom 23.02.2006 – C-171/05
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2006:149
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Tenor: 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Verfahrens.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2005 in der Rechtssache T‑193/02 (Piau/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. April 2002 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers hinsichtlich des Spielervermittler-Reglements der Fédération internationale de football association (FIFA) abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Verfahrens.