Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2006

EuGH Beschluss vom 23.02.2006 – C-171/05

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2006:149

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Tenor: 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Verfahrens.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 26. Januar 2005 in der Rechtssache T‑193/02 (Piau/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. April 2002 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers hinsichtlich des Spielervermittler-Reglements der Fédération internationale de football association (FIFA) abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten dieses Verfahrens.