Rechtsprechung / EuGH / 2006
EuGH Urteil vom 12.01.2006 – C-183/03
ECLI:EU:C:2006:15
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Tenor: 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/102/EG der Kommission vom 14. Februar 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2003] 500) (ABl. L 42, S. 47) – Kontrollen im Sektor Kulturpflanzen – Fall Land Brandenburg
Tenor§
Tenor§
1) Die Klage wird abgewiesen.
2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.