Rechtsprechung / EuGH / 1990
EuGH Urteil vom 12.12.1990 – C-270/86
ECLI:EU:C:1990:453
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag stehen der Anwendung einer innerstaatlichen Regelung, wonach eine inländische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte aufgrund des öffentlichen Abspielens von Tonträgern neben der Vorführungsgebühr eine als zusätzliche Gebühr für die mechanische Vervielfältigung bezeichnete Vergütung erheben kann, selbst dann nicht entgegen, wenn eine solche zusätzliche Gebühr in dem Mitgliedstaat, in dem diese Tonträger rechtmässig in den Verkehr gebracht worden sind, nicht vorgesehen ist.
Tenor§
Die Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag stehen der Anwendung einer innerstaatlichen Regelung, wonach eine inländische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte aufgrund des öffentlichen Abspielens von Tonträgern neben der Vorführungsgebühr eine als zusätzliche Gebühr für die mechanische Vervielfältigung bezeichnete Vergütung erheben kann, selbst dann nicht entgegen, wenn eine solche zusätzliche Gebühr in dem Mitgliedstaat, in dem diese Tonträger rechtmässig in den Verkehr gebracht worden sind, nicht vorgesehen ist.