Rechtsprechung / EuGH / Generalanwalt / 1988

EuGH Schlussanträge des Generalanwalts vom 14.12.1988 – C-19/88

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1988:548

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Ergebnis – Vorschlag an den Gerichtshof

Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge am 14. Dezember 1988 vorgetragen. Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden: Elektronische Geräte, die die Funktion des Kontrollierens und Prüfens elektronischer Bauelemente dadurch erfüllen, daß sie elektronische Größen messen, fallen nicht unter die Tarifstelle 90.28 A II a, sondern unter die Tarifstelle 90.28 A II b, sofern keine andere Funktion des Geräts als ausschlaggebend anzusehen ist, die seine Zuweisung zu einer anderen Tarifposition rechtfertigt.

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge am 14. Dezember 1988 vorgetragen. Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden:

Elektronische Geräte, die die Funktion des Kontrollierens und Prüfens elektronischer Bauelemente dadurch erfüllen, daß sie elektronische Größen messen, fallen nicht unter die Tarifstelle 90.28 A II a, sondern unter die Tarifstelle 90.28 A II b, sofern keine andere Funktion des Geräts als ausschlaggebend anzusehen ist, die seine Zuweisung zu einer anderen Tarifposition rechtfertigt.