Rechtsprechung / Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts / Technische Beschwerdekammer 3.3.04 / 2008
Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts Entscheidung vom 09.09.2008 – T 1825/07
Technische Beschwerdekammer 3.3.04 · ECLI:EP:BA:2008:T182507.20080909
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Aktenzeichen: T 1825/07 - 3.3.04
E N T S C H E I D U N G
der Technischen Beschwerdekammer 3.3.04 vom 9. September 2008 Beschwerdeführerin:
Epigenomics AG Kleine Präsidentenstrasse 1 D-10178 Berlin (DE) Angefochtene Entscheidung:
Entscheidung der Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts, die am 18. Mai 2007 zur Post gegeben wurde und mit der die europäische Patentanmeldung Nr. 03704206.6 aufgrund des Artikels 97(1) EPÜ (1973) zurückgewiesen worden ist.
Zusammensetzung der Kammer:
Vorsitzende:
Mitglieder:
U. Kinkeldey G. Alt R. Moufang
Sachverhalt und Anträge
I. In der am 18. Mai 2007 zur Post gegebenen Entscheidung der Prüfungsabteilung wurde die europäische Patentanmeldung Nr. 03 704 206.6 zurückgewiesen.
II. Die Patentanmelderin (Beschwerdeführerin) legte mit Schreiben vom 9. Juli 2007 Beschwerde ein. Die Entrichtung der Beschwerdegebühr erfolgte am 10. Juli 2007. Es wurde keine Beschwerdebegründung innerhalb der Frist nach Artikel 108 EPÜ (1973) eingereicht.
III. Mit Mitteilung vom 9. November 2007, zugestellt durch Einschreiben mit Rückschein, hat die Geschäftsstelle der Beschwerdekammer die Beschwerdeführerin auf das Fehlen der Beschwerdebegründung und auf die voraussichtliche Verwerfung der Beschwerde als unzulässig aufmerksam gemacht und unter Hinweis auf Artikel 122 EPÜ (1973) Gelegenheit gegeben, sich innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu äußern.
IV. Es ist keine Antwort innerhalb der aufgegebenen Frist eingegangen.
Entscheidungsgründe§
Da keine Beschwerdebegründung innerhalb der Frist nach Artikel 108 EPÜ (1973) eingegangen ist, muss die Beschwerde gemäß Regel 65(1) EPÜ (1973) als unzulässig verworfen werden.
Entscheidungsformel
Aus diesen Gründen wird entschieden:
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Geschäftsstellenbeamte:
Die Vorsitzende:
P. Cremona U. Kinkeldey