Rechtsprechung / Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts / Technische Beschwerdekammer 3.3.01 / 1999
Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts Entscheidung vom 23.07.1999 – T 367/99
Technische Beschwerdekammer 3.3.01 · ECLI:EP:BA:1999:T036799.19990723
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Aktenzeichen: T 0367/99 - 3.3.1
E N T S C H E I D U N G
der Technischen Beschwerdekammer 3.3.1 vom 23. Juli 1999 Beschwerdeführer:
MERCK PATENT GmbH Frankfurter Straße 250 D-64293 Darmstadt (DE) Vertreter:
- Angefochtene Entscheidung:
Zusammensetzung der Kammer:
Vorsitzender:
Mitglieder:
A. J. Nuss J. M. Jonk S. C. Perryman Entscheidung der Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts, die am 9. November 1998 zur Post gegeben wurde und mit der die europäische Patentanmeldung Nr. 95 118 047.0 aufgrund des Artikels 97 (1) EPÜ zurückgewiesen worden ist.
Sachverhalt und Anträge
I. Die Prüfungsabteilung hat durch Entscheidung zur Post gegeben am 9. November 1998 die europäische Patentanmeldung Nr. 95 118 047.0 aufgrund Artikel 91 (1) EPÜ zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die Anmelderin mit Schreiben erhalten am 24. Dezember 1998 Beschwerde erhoben. Die Beschwerdegebühr wurde am selben Tag entrichtet.
Eine Beschwerdebegründung wurde nicht eingereicht.
II. Mit Schreiben vom 20. April 1999 hat die Geschäftsstellenbeamtin der Beschwerdekammer die Beschwerdeführerin auf das Fehlen einer Beschwerdebegründung und auf die voraussichtliche Verwerfung der Beschwerde als unzulässig aufmerksam gemacht, sowie auf Artikel 122 EPÜ hingewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat sich weder zu dem Schreiben der Geschäftsstelle geäußert, noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt; den Erhalt des Schreibens jedoch am 22. Juli 1999 telephonisch bestätigt.
Entscheidungsgründe§
Da eine Beschwerdebegründung nicht eingegangen ist, ist die Beschwerde gemäß Artikel 108 in Verbindung mit Regel 65 (1) EPÜ als unzulässig zu verwerfen. .../...
Entscheidungsformel
Aus diesen Gründen wird entschieden:
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Geschäftsstellenbeamtin:
Der Vorsitzende:
E. Görgmaier A. Nuss