Rechtsprechung / Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts / Technische Beschwerdekammer 3.2.02 / 1998
Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts Entscheidung vom 22.12.1998 – T 493/98
Technische Beschwerdekammer 3.2.02 · ECLI:EP:BA:1998:T049398.19981222
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Aktenzeichen: T 0493/98 - 3.2.2
E N T S C H E I D U N G
der Technischen Beschwerdekammer 3.2.2 vom 22. Dezember 1998 Beschwerdeführer:
Vacuumschmelze GmbH Grüner Weg 37 D-63450 Hanau (DE) Vertreter:
Epping, Wilhelm, Dr.-Ing. Patentanwalt Postfach 22 13 17 D-80503 München (DE) Angefochtene Entscheidung:
Entscheidung der Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts, die am 27. November 1997 zur Post gegeben wurde und mit der die europäische Patentanmeldung Nr. 95 110 876.0 aufgrund des Artikels 97 (1) EPÜ zurückgewiesen worden ist.
Zusammensetzung der Kammer:
Vorsitzender:
W. D. Weiß Mitglieder: M. Bidet J. C. De Preter
Sachverhalt und Anträge
I. Durch Entscheidung der Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamts vom 27. November 1997 ist die europäische Patentanmeldung Nr. 95 110 876.0 zurückgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung hat die Anmelderin am 16. Dezember 1997 unter gleichzeitiger Entrichtung der Gebühr Beschwerde erhoben.
II. Mit Schreiben vom 13. Juli 1998 hat der Geschäftsstellenbeamte der Beschwerdekammer die Anmelderin auf das Fehlen der Beschwerdebegründung und auf die voraussichtliche Verwerfung der Beschwerde als unzulässig aufmerksam gemacht sowie auf die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung nach Artikel 122 EPÜ hingewiesen.
III. Die Anmelderin hat sich weder zu dem Schreiben der Geschäftsstelle geäußert noch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.
Entscheidungsgründe§
Da eine Beschwerdebegründung nicht eingegangen ist, ist die Beschwerde gemäß Artikel 108 in Verbindung mit Regel 65 (1) EPÜ als unzulässig zu verwerfen. .../...
Entscheidungsformel
Aus diesen Gründen wird entschieden:
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Geschäftsstellenbeamte:
Der Vorsitzende:
S. Fabiani W. D. Weiß