Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2011

BVerwG Beschluss vom 16.02.2011 – 2 PKH 1.11

2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2011:160211B2PKH1.11.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hartung beschlossen:

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.

Gründe§

1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.