Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2010

BVerwG Beschluss vom 04.11.2010 – 7 A 7.10

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:041110B7A7.10.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß und Brandt beschlossen:

Das Verfahren des Klägers zu 3 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 A 18.10 fortgeführt.

Gründe§

1 Mit Gerichtsbescheid vom 21. September 2010 hat der erkennende Senat die Klage der Kläger zu 1 bis 3 abgewiesen. Die Kläger zu 1 und 2 haben innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids keinen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Damit ist die Abweisung ihrer Klage rechtskräftig. Der Kläger zu 3 dagegen hat fristgerecht mündliche Verhandlung beantragt.