Rechtsprechung / BVerwG / 2010

BVerwG Beschluss vom 22.09.2010 – 2 WD 29.09

ECLI:DE:BVerwG:2010:220910B2WD29.09.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In dem gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Golze, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Müller und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Burmeister am 22. September 2010 beschlossen:

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt.

Gründe§

1 Die 2. Kammer des Truppendienstgerichts Nord hat mit Urteil vom 22. Juni 2009 wegen eines Dienstvergehens das Ruhegehalt des früheren Soldaten aberkannt.

2 Der Verteidiger des früheren Soldaten hat gegen dieses Urteil am 13. August 2009 Berufung eingelegt, die er mit Schriftsatz vom 13. September 2010 zurückgenommen hat.

3 Die Kosten des Rechtsmittels sind daher gemäß § 139 Abs. 2 WDO dem früheren Soldaten aufzuerlegen.