Rechtsprechung / BVerwG / 8. Senat / 2008

BVerwG Beschluss vom 22.12.2008 – 8 B 26.08

8. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:221208B8B26.08.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Dezember 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Gödel, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Postier beschlossen:

Die Gegenvorstellung des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Kläger wird zurückgewiesen.

Gründe§

1 Der Senat sieht aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit, das Verfahren noch einmal aufzugreifen. Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 17. Oktober 2007 hat er nicht zulassen können, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür fehlten. Zur inhaltlichen Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils hat er sich daher nicht äußern können. Eine Überprüfung außerhalb des gesetzlich Statthaften werden die Kläger vom Senat nicht erwarten.