Rechtsprechung / BVerwG / 2007

BVerwG Beschluss vom 11.09.2007 – 1 DB 1.07

ECLI:DE:BVerwG:2007:110907B1DB1.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In dem Verfahren hat der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Albers, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Müller und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen beschlossen:

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem früheren Beamten auferlegt.

Gründe§

1 Der frühere Beamte hat gegen die mit Beschluss des ... Verwaltungsgerichts ... vom 16. Juli 2007 erfolgte Ablehnung seines Antrags auf Weiterbewilligung eines Unterhaltsbeitrages rechtswirksam Beschwerde eingelegt.

2 Mit Schriftsatz vom 6. September 2007 hat er seine Beschwerde zurückgenommen. Als gesetzliche Folge der Zurücknahme des Rechtsmittels sind gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 BDG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem früheren Beamten aufzuerlegen.