Rechtsprechung / BVerwG / 2006

BVerwG Beschluss vom 10.10.2006 – 2 WD 18.05

ECLI:DE:BVerwG:2006:101006B2WD18.05.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In dem gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Widmaier als Vorsitzenden, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Golze und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Deiseroth am 10. Oktober 2006 beschlossen:

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem ehemaligen Soldaten auferlegt.

Gründe§

1 Die 10. Kammer des Truppendienstgerichts Süd hat mit Urteil vom 15. Juni 2005 den ehemaligen Soldaten wegen eines Dienstvergehens aus dem Dienstverhältnis entfernt.

2 Die gegen dieses Urteil am 14. Juli 2005 eingelegte Berufung des ehemaligen Soldaten haben die Verteidiger mit Schriftsatz vom „10. Oktober 2006“, per Telefax eingegangen am 5. Oktober 2006, zurückgenommen.

3 Die Kosten des Berufungsverfahrens sind daher gemäß § 139 Abs. 2 WDO dem ehemaligen Soldaten aufzuerlegen.