Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 30.01.2006 – 4 B 73.05

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:300106B4B73.05.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht G a t z und Dr. J a n n a s c h beschlossen:

Die Beschwerden der Klägerin und des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. August 2005 werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin zwei Drittel und der Beklagte ein Drittel. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 78 525 € festgesetzt.

Gründe§

I

II