Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 2. Kammer / 2025

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.07.2025 – 2 BvR 931/25

2. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250707.2bvr093125

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2025-07-07/2-bvr-931-25#rd_1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.