Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 1. Kammer / 2024

BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 05.03.2024 – 2 BvR 130/24

2. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240305.2bvr013024

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt. Sie genügt den Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz offensichtlich nicht.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2024-03-05/2-bvr-130-24#rd_1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.