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Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 1. Kammer / 2023

BVerfG Kammerbeschluss vom 04.12.2023 – 1 BvR 229/16

1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20231204a.1bvr022916

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Das Verfahren wird hinsichtlich der Beschwerdeführer zu 1) und 16) von dem Verfahren 1 BvR 229/16 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2354/23 fortgeführt.

BVerfG

Kammerbeschluss · 04.12.2023

1 BvR 229/16

Zitierte Entscheidungen 1

  1. BVerfG, 04.12.2023 – 1 BvR 2354/23

Zitieren

ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20231204a.1bvr022916

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-12-04/1-bvr-229-16

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-12-04/1-bvr-229-16, abgerufen am 04.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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