Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2021
BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.02.2021 – 1 BvQ 18/21
1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210225.1bvq001821
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2021-02-25/1-bvq-18-21#rd_1
Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2021-02-25/1-bvq-18-21#rd_2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.