Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 1. Kammer / 2020

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 12.11.2020 – 2 BvR 1968/20

2. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201112.2bvr196820

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-11-12/2-bvr-1968-20#rd_1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.