Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2020

BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.05.2020 – 1 BvQ 53/20

1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200527.1bvq005320

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-27/1-bvq-53-20#rd_1

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des pauschalen Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-27/1-bvq-53-20#rd_2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.