Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2020
BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.05.2020 – 1 BvQ 53/20
1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200527.1bvq005320
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-27/1-bvq-53-20#rd_1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des pauschalen Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-27/1-bvq-53-20#rd_2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.