Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2020

BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18.05.2020 – 1 BvQ 51/20

1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200518.1bvq005120

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-18/1-bvq-51-20#rd_1

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-18/1-bvq-51-20#rd_2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.