Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2020
BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18.05.2020 – 1 BvQ 51/20
1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200518.1bvq005120
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-18/1-bvq-51-20#rd_1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2020-05-18/1-bvq-51-20#rd_2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.