Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 2. Kammer / 2019

BVerfG Prozesskostenhilfebeschluss vom 07.11.2019 – 2 BvR 1139/19

2. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191107.2bvr113919

VerfassungsrechtBundVolltext

Als PDF speichern

Tenor§

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-11-07/2-bvr-1139-19#rd_1

Mit seinem - isolierten - Prozesskostenhilfeantrag für eine Verfassungsbeschwerde will der Antragsteller ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen seine Mutter erzwingen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist jedoch abzulehnen, weil weder dargetan noch sonst ersichtlich ist, dass der Antragsteller daran gehindert wäre, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen. Ausweislich der Antragsschrift ist er durchaus in der Lage, den Sachverhalt und seine Interessen darzustellen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2019-11-07/2-bvr-1139-19#rd_2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.