Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 1. Kammer / 2018

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 21.09.2018 – 2 BvR 1893/18

2. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180921.2bvr189318

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe§

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.