Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 3. Kammer / 2016

BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.01.2016 – 1 BvQ 55/15

1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2016:qk20160112.1bvq005515

VerfassungsrechtBundVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2016-01-12/1-bvq-55-15#rd_1

Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG hat keinen Erfolg. Das Vorbringen des Antragstellers lässt nicht erkennen, dass Nachteile, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, die Nachteile, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, in Ausmaß und Schwere deutlich überwiegen (vgl. BVerfGE 104, 23 <27>; 117, 126 <135>; 121, 1 <17>; stRspr).

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2016-01-12/1-bvq-55-15#rd_2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.