Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2015

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 10.09.2015 – 1 BvR 1818/15

1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150910.1bvr181815

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.