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Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 3. Kammer / 2013

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 19.09.2013 – 2 BvR 2268/12

2. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130919.2bvr226812

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Weiterführend

  • Wird zitiert von: EGMR, 27.04.2017 – 73607/13
BVerfG

Kammerbeschluss ohne Begründung · 19.09.2013

2 BvR 2268/12

Wird zitiert von 1

  1. EGMR, 27.04.2017 – 73607/13 Rn. 19

Zitieren

ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130919.2bvr226812

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2013-09-19/2-bvr-2268-12

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2013-09-19/2-bvr-2268-12, abgerufen am 04.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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