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Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 2. Kammer / 2013

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.01.2013 – 1 BvR 1892/11

1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130107.1bvr189211

VerfassungsrechtBundVolltext

Zitiert von 2 Entscheidungen Als PDF speichern

Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Weiterführend

  • Wird zitiert von: OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 – OVG 9 N 35.11 · alle 2
BVerfG

Kammerbeschluss ohne Begründung · 07.01.2013

1 BvR 1892/11

Wird zitiert von 2

  1. OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 – OVG 9 N 35.11 Rn. 18
  2. VG Potsdam, 07.10.2016 – VG 12 K 2246/12

Zitieren

ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130107.1bvr189211

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2013-01-07/1-bvr-1892-11

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2013-01-07/1-bvr-1892-11, abgerufen am 03.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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